Schutzkonzept

Wir, der Regensburger Kinderschutzbund, möchte Menschen unterstützen, die von sexualisierter Gewalt in Einrichtungen des DKSB betroffen waren.

Dazu eine Erklärung unseres Präsidenten, Heinz Hilgers (KSA 03.15):

„Im Herbst 2013 wurde der Deutsche Kinderschutzbund mit dem Vorwurf konfrontiert, dass pädophile Netzwerke in den 1980er Jahren auf den Verband Einfluss genommen haben sollen. Um die Vorwürfe lückenlos aufzuklären, haben wir daraufhin sofort das Göttinger Institut für Demokratieforschung gebeten, eine unabhängige Untersuchung durchzuführen. Diese Untersuchung ist der erste Schritt unserer innerverbandlichen Aufarbeitung, die den DKSB noch lange beschäftigen wird.

Wie der nun vorgelegte Abschlussbericht noch einmal aufgezeigt hat, gab es damals Fälle von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen oder Diensten unserer Ortsverbände. Wir bitten die Opfer […] um Verzeihung und bieten ihnen Hilfe und Unterstützung an, wenn sie das möchten. […] In dieses Angebot schließen wir auch die Hilfe für Betroffene mit ein, die in einem Therapie- bzw. Beratungssetting Macht- und oder Beziehungsmissbrauch erlitten haben und deren Leid dadurch verstärkt bzw. die Aufarbeitung wesentlich verzögert wurde. Hier möchte der DKSB eine zügige transparente und betroffenorientierte Aufarbeitung ermöglichen.

Wir können zwar eine Re-Traumatisierung nie ganz ausschließen. Aber der Kinderschutzbund tut alles, um durch einen verbindlichen Rahmen, feste Ansprechpartnerinnen, Niedrigschwelligkeit und Offenheit zu gemeinsamen Schritten mit den Betroffenen zu gelangen.“

Der Regensburger Kinderschutzbund schließt sich der Haltung seines Präsidenten vollständig an.

Schutzkonzepte sollen dabei helfen Kinder und Jugendliche, die in sozialen Einrichtungen betreut oder beraten werden, vor sexuellen Übergriffen durch MitarbeiterInnen oder Ehrenamtliche zu schützen.

Um auch zukünftig für die Sicherheit unserer Kinder bestmöglich sorgen zu können, haben wir ein Schutzkonzept entwickelt.

Neben üblichen Maßnahmen wie z.B. der Verpflichtung zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter gibt es eine Verhaltensanweisung », die jeder unterschreiben muss, der bei uns tätig ist. In dem für uns verbindlichen Verhaltenskodex » zum Schutz von Kindern und Jugendlichen thematisieren wir unsere Haltung. In einem Ablaufplan wird detailliert beschrieben, welche konkreten Schritte MitarbeiterInnen im Falle eines beobachteten Vorfalls unternehmen sollen.

 

    • Der DKSB sieht sich besonders verpflichtet, seinen Teil zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft beizutragen und Kindern ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit.
    • Der DKSB geht auf Kinder und Jugendliche, die im Kinderschutzbund Opfer von Machtmissbrauch oder sexueller Gewalt geworden sind, aktiv zu und begleitet sie mit angemessener Hilfe.
    • Der DKSB orientiert seine Arbeit an den Kinderrechten und denkt konsequent alle Maßnahmen vom Kind aus. Er setzt sich dafür kritisch mit Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen in der Kinderschutzarbeit und Erziehung auseinander.
    • Der DKSB weiß, dass sexuelle Gewalt immer und überall auch durch eigene Ehren- und Hauptamtlichen ausgeübt werden könnte. Daher wird er deren Eignung genauso sorgfältig prüfen wie die Strukturen seiner Einrichtungen und Angebote. Es ist ihm aber bewusst, dass er keine hundertprozentige Sicherheit herstellen kann.
    • Mitarbeitende des DKSB entwickeln eine gemeinsame Haltung zu sexualisierter Gewalt und praktizieren ein Verhalten der Achtsamkeit. Dafür werden Sicherheit und Orientierung sowie gute Rahmenbedingungen geschaffen.
    • Der DKSB achtet das Recht des Kindes auf sexuelle Entwicklung. Er tabuisiert kindliche sexuelle Verhaltensweisen nicht, sondern wirkt an der Verbreitung von seriösem Wissen sowie an Konzepten zur Sexualerziehung mit.

Der vollständige Originaltext findet sich auf der DKSB-Homepage des Bundesverbandes »

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