Was ist Begleiteter Umgang?
Begleiteter Umgang ist sinnvoll,
- wenn nach längerer Kontaktpause der Kontakt zwischen Eltern(teil) und Kind wieder aufgebaut werden soll.
- wenn Kind und Eltern(teil) bisher noch keinen Kontakt hatten und/oder aufgrund einer familiengerichtliche Vereinbarung.
- wenn wegen Sucht- oder psychiatrischer Erkrankung des umgangsberechtigten Elternteils Kontakte zum Kind nur in Begleitung möglich sind.
- wenn Kontakte aufgrund diverser Konflikte nur durch unabhängige Begleitung und in geschütztem und sicheren Rahmen ermöglicht werden können.
Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in § 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB sowie in § 1685 BGB festgelegt.
Wo findet der Begleitete Umgang statt?
Seit Juli 2019 begleiten wir Kontakte von Pflegekindern zu ihren leiblichen Eltern, Geschwistern, Großeltern oder anderen Familienangehörigen.
Das Jugendamt (Stadt- und Landkreis) oder das zuständige Familiengericht leiten die Familien an uns weiter.
Die begleiteten Umgänge können in den Räumlichkeiten des
„Menschen in Not-Schutzhauses“ (Am Singrün 2a, 93047 Regensburg) durchgeführt werden.
Gelegentlich – und nach vorheriger Absprache – können die Umgänge auch in der Nähe auf einem Spielplatz o.ä. stattfinden.
Projekte
Aktuelle Projekte des Kinderschutzbund Regensburg
Familien-patenschaften
Ausgebildete, ehrenamtliche MitarbeiterInnen bieten leicht erreichbare und unbürokratische Hilfe als Familienpaten.
Kopfhoch.de
Regionale, Oberpfalzweite Krisenhilfe. Junge Menschen bis zu 21 Jahren können sich anonym und kostenlos online oder telefonisch Hilfe bei persönlichen Problemen holen.
Hoffnungsfunken
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Hilfe bei Überforderung der Familie durch Überlastung im Alltag, Erkrankungen oder andere Konflikte oder Krisen in der Familie.
Begleiteter Umgang
Starke Kinder Kiste
Hilft Kindern NEIN zu sagen. Wo sind meine Grenzen? Mit der Starke Kinder Kiste lernen Kinder sich zu schützen.