Neues Bundeskinderschutzgesetz – Kinder durch Prävention und Intervention schützen

Am 27.10 wurde im Bundestag das neue Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Eine große Mehrheit stimmte im Bundestag dem von Familienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzesentwurf zu. Das Gestz wird nicht nur den Schutz von Kindern und Jugendlichen in schwierigen und bedrohlichen Situationen verbessern, sondern auch diejenigen stärken, die tagtäglich in diesem Bereich arbeiten. Neu ist auch, dass ganz stark auf Zusammenarbeit und Kooperation gesetzt wird. Kein Bereich soll sich abschotten können. Kinder- und Jugendhilfe, Kinderärzte, Hebammen, sämtliche Beratungsstellen bis hin zum Familiengericht sollen enger zusammenarbeiten damit kein Kind leiden muss, weil Informationen nicht oder nicht rechtzeitig weiter gegeben wurden.

Wir freuen uns, dass Kinderschutz in Deutschland stärker in das Bewusstsein rückt und sind gespannt welche Änderungen und Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen daraus entstehen werden.

DKSB – Für Kinder da sein

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